Anwendung:
Universal
Produkttyp:
Technische Abnahme
Die Abnahmeprüfung der Toranlage erfolgt nach AM-VO § 7, Absatz 1, Z 11 und ÖNORM EN 12453 idgF.
Dabei wird die Funktion und Sicherheit laut DIN EN 13241-1 geprüft, inklusive Sicht- und Funktionsprüfung zur Kontrolle der Montage und des Zustands.
- Die Montage wird betrachtet, aber nicht geprüft.
- Themen wie Behördenauflagen und Brandschutz sind nicht Teil der Prüfung.
- Der Hersteller muss Nachweise für sicherheitsrelevante Bauteile und Dokumentationen liefern. (Bei Fremdanlagen)
- Bei Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung wird die Konformität des Tores angenommen. (Bei Fremdanlagen)
- Du erhältst ein Abnahmegutachten im A5-Format per Post.
Zusammengefasst bedeutet das:
Eine technische Abnahme ist notwendig, wenn:
- Es sich um kraftbetätigte Tore oder Schranken handelt (z. B. automatische Industrietore, Schrankenanlagen).
- Diese neu in Betrieb genommen werden (Erstabnahme).
- Sie wesentlich verändert oder umgebaut wurden (z. B. nach Austausch des Antriebs).
- Die Anlage potenzielle Gefahren für Personen birgt, etwa durch Quetsch-, Scher- oder Stoßstellen.