Liefer- und Montagebedingungen

Liefer- und Montagebedingungen

Die folgenden Montage - und Lieferbedingungen gelten als Zusatz zu den bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten bei Bestellungen aller Art von Dienstleistungen der Firma Günther Tore GmbH („wir“ bzw. „uns“)!


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INHALTSVERZEICHNIS

A. Lieferungen frei Bordsteinkante | frei Lager

B. Bei Warenannahme bitte folgendes beachten

C. Voraussetzungen

D. Hinweise

E. Regiestundensätze

F. Zusatzkosten

G. Montage- Abnahme / Übergabe:

H. Technische Abnahme durch den Zivilingenieur

I. Zu unseren allgemeinen AGB klicken Sie hier.



A. Lieferungen frei Bordsteinkante | Entladung

Unsere Produkte werden frei Bordsteinkante/frei Lager geliefert, das bedeutet, dass die Spedition die entsprechende Lieferung an der jeweiligen Adresse am ebenen Straßenrand bringt. Ein befahrbarer Untergrund für einen Sattelschlepper (40T) wird vorausgesetzt. Eine Rangiermöglichkeit muss beachtet werden. Sollte diese nicht gegeben sein, ersuchen wir Sie die nächstgelegene Möglichkeit via Google Maps link oder der Bekanntgabe der genauen Straßenbezeichnung mit Hausnummer bei der Bestellung anzugeben. 

Die Anlieferung mit Abladen des Spediteurs wird bei Paketen mit einem maximalen Gewicht von 30 kg realisiert. Bei Paketen über 30 kg muss die Entladung vom Kunden selbst mitorganisiert werden. Sofern Sie größere Elemente bestellen (>2m), sorgen Sie bitte am Liefertag für genügend Abladepersonal - hierzu müssen min. 2 Personen anpacken.

(Bei Privatprodukten in Kombination mit bestellter Montage der Firma Günther Tore / Handelspartner ausgenommen) Wird die Ware von den Montagetechnikern eingebracht.

B. Bei Warenannahme / Übergabe bitte folgendes beachten

Beim Empfang / Übergabe der Ware, muss diese auf Vollständigkeit sowie optische Beschädigungen der Verpackung geprüft und Fotodokumentiert werden.

Beschädigungen an der Ware müssen unbedingt in der Verpackung fotografiert werden! Sollte die Fotodokumentation erst im Ausgepackten bzw. installierten Zustand erfolgen können keine Reklamationsansprüche geltend gemacht werden!

In jedem Fall muss ein Vermerk auf den Versandpapieren erfolgen da ansonsten keine Ansprüche geltend gemacht werden kann. Im Falle einer Montage durch uns, ist die Ware bauseitig vor Diebstahl, Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt zu lagern bis die Montage durchgeführt wird. 

C. Voraussetzungen

Günther Tore oder eine von Günther Tore beauftragte Firma bzw. ein Vertragspartner kann die Lieferung und Montage zu den vereinbarten Preisen nur durchführen, wenn:

  • die Einbaustelle gemäß den Angebots-/Ausführungszeichnungen so weit vorbereitet ist, dass mit der Montage unverzüglich begonnen werden kann.
  • hierzu der Einbauort / Einbaustelle für das Montagepersonal ungehindert zugänglich ist. Die Einbaustelle muss für Transport- und Hebezeuge erreichbar und befahrbar sein.
  • Schweißstrom sich in unmittelbarer Nähe der Einbaustelle befindet. 
  • Schweißerlaubnis und Feuerlöschmittel bei Beginn der Montage vorhanden sind (sofern vom Auftraggeber gefordert) 
  • geeignete Baugerüste und / oder Hubarbeitsbühnen sowie Gabelstapler zeitweise auf Abruf – vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden. (bei Privatgaragentoren nicht notwendig)
    • sollte kein Gabelstapler zur Entladung zur Verfügung stehen, werden pauschal € 780,00 für die Organisierung an Sie weiterverrechnet. 
  • die Verkabelung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bauseits durchgeführt wird. Das gilt besonders für die Leer- Verrohrung und Kabellegung von sämtlichen Bedien- und Sicherheitselementen der Toranlage wie, Schlüssel- und Zugtaster, Ampeln, Lichtschranken, Radarmeldern und Induktionsschleifen, etc. 
  • Leistungsbeschreibung einer beauftragten „Leerverrohrung | Motor - TS | Kabelkanal | <1,5m“ durch die Fa. Günther Tore oder eine von Günther Tore beauftragte Firma:
    • Einlegen des Motorkabels in einem grauen Kabelkanal (60x40) zwischen Motor und Torsteuerung 
      • Montage des Kabelkanals
      • Beide Elektroteile befinden sich auf der gleichen Tor- Seite | Gegenüberliegen= eventueller Mehrpreis
    • Montage der Lichtschranke bzw. Lichtgitter sowie Verdrahtung in die Torsteuerung  | OHNE Leerverrohrung
    • Montage der Elektrischen Verbindung zwischen Torblatt und Torsteuerung sowie Verdrahtung in die Torsteuerung | OHNE Leerverrohrung
    • Verdrahtung in der Torsteuerung und Inbetriebnahme
    • Die Zuleitung zur Torsteuerung sowie das Anklemmen der Zuleitung an die Torsteuerung bzw. an den gesetzlich vorgeschriebenen Hauptschalter muss durch einen konzessionierten Elektriker erfolgen! (Bauseits)
  • eventuell erforderliche statisch ausreichende Anschlagwinkel, Grundrahmen und Unterkonstruktion nach unseren Angaben hergestellt wurden.
  • die Montagearbeiten zu unseren Öffnungszeiten durchgeführt werden können. 
  • Montag bis Donnerstag 07:30–12:00, 13:00–16:30 Freitag 07:30–14:30
  • der Montageuntergrund für eine Befestigung -entsprechend der Anforderung der Toranlage- vorhanden ist.

D. Hinweise

  • Müllentsorgung durch den Endverbraucher
  • Die Montage erfolgt ohne RAL-Vorgabe (Abdichtungs- u. Verblendungsarbeiten)
  • Der Anschluss der Torsteuerung an den Hauptschalter und an das bauseitige Netz hat in jedem Falle vom Auftraggeber zu erfolgen.
  • Wir weisen darauf hin, dass vor Inbetriebnahme des Tores die Erstabnahmeprüfung gemäß Arbeitsmittelverordnung erfolgt sein muss.
  • Ausführung- Industriemotor - Aufsteckantrieb: 
    • Bauseitige Zuleitung zu der Torsteuerungen (Hauptschalter) auf ca. 1200-1400 mm – Bedienhöhe 400 Volt 10 Ampere abgesichert - 5 polig - Rechtsdrehfeld
  • Ausführung- Deckenantrieb: 
    • Bauseitige Zuleitung zu dem Deckenantriebskopf, 230 Volt Steckdose. Alle Taster Kabel, sowie Bedien- und Sicherheitselemente müssen zur Steckdose installiert werden.
  • Falls vertraglich nicht anders vereinbart, führt Günther Tore grundsätzlich keine Maurer- oder Putzarbeiten und insbesondere keine Ausstemm- und / oder Verfugungsarbeiten durch.
  • Mietgeräte werden, falls nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand inkl. Manipulationsgebühr verrechnet.
  • Anschlüsse an den Baukörper werden, falls nicht anders vereinbart, ohne Verblendungen sowie Dichtmaterialien ausgeführt! Diese müssen im Bedarfsfall bauseits erfolgen

Der Günther Tore- Monteur ist verpflichtet, die Montagebedingungen und die bauseitigen Leistungen mit dem Verantwortlichen des Auftraggebers oder einer von ihm genannten und autorisierten Person abzustimmen. Alle Kosten, die der Auftragnehmer (Günther Tore) nicht zu verantworten hat (Wartezeiten, vertraglich nicht vereinbarte Leistungen usw.), werden gesondert laut Regiepreisliste in Rechnung gestellt. 

E. Regiestundensätze

Regiestundensatz – pro Monteur und (gefahrener)- Stunde € 108,00 
Fahrtkosten – An- und Abreise pro Reise € 198,00

F. Zusatzkosten

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, von Günther Tore nachweislich erbrachte Zusatzleistungen nach Aufwand gesondert zu vergüten. Günther Tore behält sich vor, Zusatzkosten an den Auftraggeber weiter zu berechnen, u.a. wenn:

  • die Tore bei Montagebeginn nicht am Einbauort sind und zusätzlich Kosten für Wartezeit entstehen, soweit der Verzug nicht von Günther Tore verschuldet ist.
  • durch das Absperren der Baustelle oder durch sonstige Unterbrechungen zusätzliche Kosten für Wartezeit entstehen. 
  • durch nicht ausreichend abgesicherte Stromleitungen Kosten für Wartezeit entstehen. 
  • bei der Befestigung der Toranlage unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten. 
  • evtl. erforderliche, vertraglich vereinbarte bauseitige Vorleistungen nicht termingerecht oder nur unvollständig erbracht wurden.
  • beigestellte Hebezeuge nicht geeignet sind und ersatzweise anderes Gerät beschafft werden muss. 
  • die Bauleitung vor Ort die Ausführung von Arbeiten anweist, welche vertraglich nicht vereinbart war. 

G. Montage- Abnahme / Übergabe:

  • Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Montage verpflichtet. Diese hat unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten zu erfolgen. Bei Verzögerungen der Abnahme, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gilt die Montage 3 Tage nach Beendigung der Arbeiten als abgenommen.
  • Einstellarbeiten oder Sonderleistungen, die nach der Abnahme erfolgen, werden gesondert berechnet.
    • z.B. Endschaltereinstellung wegen fehlenden Bodenaufbau bei der Montage
  • Günther Tore kann auch erneut An- und Abfahrten der Monteure oder Übernachtung berechnen, wenn trotz Terminabstimmung die Montage nicht durchgeführt oder beendet werden kann.

H. Technische Abnahme durch den Zivilingenieur

  • Eine Ansprechperson vor Ort mit Mobilnummer und E-Mail-Adresse ist für den Termin der Abnahme erforderlich.
  • Für die Abnahme der Toranlage ist der fixe Anschluss der Toranlage an das Stromnetz vor Ort erforderlich. 
  • Sollten Mängel festgestellt werden und die Montage ist nicht durch die Firma Günther Tore bzw. ein Partnerunternehmen von Günther Tore durchgeführt worden, werden die Kosten für eine eventuelle erneute Anreise des Prüfers in Rechnung gestellt.
  • Das Prüfbuch mit Abnahmegutachten wird per Post versandt. Beachten Sie die Lieferzeit von ca. 10-14 Werktagen nach der Abnahme.
  • Sollte zum Zeitpunkt der Erstabnahme durch einen Zivilingenieur, die bauseitige Stromzuleitung nicht vorhanden sein, so verlängert sich das Zahlungsziel nicht. Ein Einbehalt für ein fehlendes Prüfbuch ist nicht vereinbart und nicht zulässig. 

I. Zu unseren allgemeinen AGB 

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